Benefizium

Benefizium
Be|ne|fi|zi|um 〈n.; -s, -zi|en; MA
1. zur Nutzung überlassenes erbliches Land, Lehen
[→ Benefiz]

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Be|ne|fi|zi|um, das; -s, …ien:
1. [lat. beneficium, aus: bene = gut u. facere = machen, tun] (veraltet) Wohltat, Begünstigung.
2. [mlat.] mittelalterliches Lehen.
3. (kath. Kirchenrecht) Pfründe.

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Benefizium
 
[lateinisch »Wohltat«] das, -s/...zi |en,  
 1) Kirchenrecht: kirchliches Benefizium.
 
 2) mittelalterlichem Recht: eine aus der merowingisch-fränkischen Landleihe (Grundherrschaft, Precaria) hervorgegangene, für den Beliehenen besonders vorteilhafte Form der Leihe. Der mit einem Benefizium beliehene Vasall schuldete dem Grundherrn keine Arbeitsleistungen (Fron), sondern Dienste höherer Art, Treue und Gefolgschaft (später besonders militärischer Reiterdienst). Die Verschmelzung zwischen Herrn und Vasall und Benefizialwesen führte seit dem 9. Jahrhundert zur Ausbildung des Lehnswesens (Feudalwesen).

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Be|ne|fi|zi|um, das; -s, ...ien [1: lat. beneficium, aus: bene = gut u. facere = machen, tun; 2: mlat.]: 1. (veraltet) Wohltat, Begünstigung. 2. mittelalterliches Lehen. 3. (kath. Kirchenrecht) Pfründe.

Universal-Lexikon. 2012.

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